Allgemeines Rechtskataster zum Datenschutz
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Das Rechtskataster sammelt Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Um für das eigene Unternehmen einen schnellen Überblick zu gewinnen, lässt sich die Tabelle nach den verschiedenen Spalten sortieren.
Gesetz | Artikel/Paragraphen | Anwendungsbereich | Branchen | Regelungsinhalt | Kommentar | Links |
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EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) | alle | Weltweit gegenüber Personen in der EU (ohne Sicherheitsbehörden) | Alle | Datenschutz gegenüber Personen in der EU | Gilt nicht für Sicherheitsbehörden. Hier ist die Richtlinie EU 2016/680 maßgeblich, die in nationales Gesetz umgewandelt werden muss. Sie hierzu BDSG | https://dsgvo-gesetz.de |
Erwägungsgründe | Erwägungsgründe zur DSGVO | https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/ | ||||
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) | alle | D | Alle | Datenschutz gegenüber Personen in D | BDSG ist auch Umsetzung der EU Richtlinie (EU) 2016/680 für Sicherheitsbehörden | https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/ |
DSG-NW-neu | alle | NRW | Behörden | Datenschutz für die Landesbehörden in NRW | ||
Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Schleswig-Holstein) (AG-KHG) | §23 Abs 1 | SH | Krankenhäuser | Auskunftspflicht über Krankenhausbelegungen, Verweildauer, ... | ||
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | §21 Abs 5, §22 | D | Alle | Beweislast des Arbeitgebers, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat. §21 Abs 5 regelt die Klagefrist von 2 Monaten, die sich in Einzelfällen auch verlängern kann. Hieraus leitet sich die Speicherfrist von 6 Monaten ab. | Begründung zur Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber. |